Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften
§ 1
1An Gymnasien (§ 11 NSchG) und Gesamtschulen (§ 12 NSchG) werden die Schuljahrgänge 5 bis 13 geführt.

2Sie können ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden.

§ 2
1Eine Gesamtschule muss mindestens vierzügig geführt werden. 2Sie kann dreizügig geführt werden, wenn

- andernfalls unzumutbare Schulwege zu einer anderen Gesamtschule entstünden oder

- sie die einzige Schule im Sekundarbereich I am Standort ist oder

- ein vorhandener Gebäudebestand genutzt werden kann.

§ 3
1Zum 1. August 2002 bestehende Volle Halbtagsschulen werden fortgeführt.

2Ihre pädagogische Arbeit dauert in der Regel fünf Zeitstunden an fünf Vormittagen in der Woche.

Begründung

Ziel des Gesetzes ist es, an den Gymnasien und Gesamtschulen zum neunjährigen Bildungsweg bis zum Abitur zurückzukehren.

Damit soll der Bildungsweg entzerrt und weniger stressbeladen gestaltet sowie das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler gefördert werden (§ 1).

Vom Kultusministerium werden in diesem Zusammenhang aber untergesetzliche Regelungen erwartet, wonach individuell oder in besonderen Lerngruppen nach Entscheidung der Schule das Abitur schon nach acht Jahren erreicht werden kann.

Wer im Schuljahr 2009/10 ein Gymnasium besucht, soll den achtjährigen Weg zum Abitur fortsetzen können.

Ziel des Gesetzes ist ferner, die Errichtung von Gesamtschulen dadurch zu erleichtern, dass die für sie festgesetzte Mindestgröße reduziert wird.
Die zurzeit für Integrierte Gesamtschulen geltende Mindestgröße von fünf parallelen Klassen pro Schuljahrgang, die auch im Ausnahmefall nicht unterschritten werden darf, hindert insbesondere die kommunalen Schulträger im ländlichen Raum, die bei rückläufigen Schülerzahlen notwendige Neuordnung ihrer Schullandschaft kostengünstig zu realisieren (§ 2).

Weiteres Ziel des Gesetzes ist es schließlich, die bestehenden Vollen Halbtagsschulen zu erhalten (§ 3).

Sie sollen sich gleichsam als Pilotschulen für eine künftige Gestaltung aller Grundschulen weiter entwickeln können.

Kosten und Mindereinnahmen bei Annahme des Gesetzes

Durch die Verlängerung der Schulzeit und den Fortbestand der Vollen Halbtagsschulen entstehen dem Land keine zusätzlichen Kosten, weil die dazu benötigten Lehrkräfte vorhanden und die Mittel dafür bereits im Landeshaushalt ausgewiesen sind.

Die Landesregierung hat mehrfach angekündigt, dass sie wegen des Rückgangs der Schülerzahlen nicht die Zahl der Lehrkräfte reduzieren wolle. Das wird durch die Angaben in der Mittelfristigen Planung 2009 – 2013 bestätigt.

Entlastungen für den Landeshaushalt ergeben sich bis zum Jahre 2018 dadurch, dass die durch die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur notwendigen zusätzlichen Unterrichtsstunden im Sekundarbereich I entfallen können.

Die Senkung der Mindestgröße von Gesamtschulen führt bei den kommunalen Schulträgern zu Entlastungen, weil vorhandene Schulgebäude genutzt werden können. Durch die Verlängerung der Schulzeit entstehen ihnen keine zusätzlichen Kosten, weil für beide Schulformen in ausreichendem Maße Unterrichtsräume vorhanden sind.

Unsere Ziele

Wir wollen mit einem erfolgreichen Volksbegehren den Grundstein für gute Schulen in Niedersachen legen. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir Schulen wieder zu Lernorten machen, an denen sich unsere Kinder wohl fühlen und entfalten können, in denen sie Zeit haben, Spaß am (lebenslangen!) Lernen zu entdecken.

Das möchten wir erreichen:

Gymnasien und Gesamtschulen sollen wieder zur Regelschulzeit von 13 Jahren bis zum Abitur zurückkehren,
denn:

Allen Schülerinnen und Schüler auf Gymnasien und Gesamtschulen sollen auf dem Weg zum Abitur mehr Zeit bekommen. Zeit zum Lernen, aber auch, um ihre Neigungen zu entdecken und soziales Engagement in Vereinen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen zu entwickeln. Es geht schließlich nicht nur um eine fachliche Qualifikation, sondern auch um die Entwicklung persönlicher Stärken und Fähigkeiten. Unsere Gesellschaft und auch unsere Wirtschaft brauchen verantwortungsbewusste junge Menschen mit sozialer Kompetenz, die einmal mit Weitblick Entscheidungen für sich und Andere treffen können.

An den Gesamtschulen kann so das gemeinsame Lernen und Arbeiten von Schülerinnen und Schülern aller Leistungsstufen gewährleistet werden. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht vorzeitig auf einen Schulabschluss festgelegt
Je durchlässiger ein Schulsystem ist, desto besser gelingt es, die Zahl der Wiederholer, Schulverweigerer und Schulabbrecher zu verringern und höherwertige Abschlüsse zu ermöglichen.

Schülerinnen und Schüler sollen aber auch einzeln oder in Lerngruppen weiterhin die Möglichkeit haben, das Abitur ein Jahr schneller erreichen zu können. Die Entscheidung darüber soll auf einem unbürokratischen Weg auf Schulebene von Eltern, Lehrkräften und Schulleitung getroffen werden.

Neue Gesamtschulen dürfen schon mit vier, in Ausnahmefällen auch mit drei Klassen pro Jahrgang gegründet werden,
denn:

Niedersachsen braucht mehr Gesamtschulen. Das beweisen die Elternbefragungen in vielen Gemeinden und Landkreisen.

Der Rückgang der Schülerzahlen und das veränderte Verhalten der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schule für ihr Kind erfordern eine Neuordnung der Schullandschaften in den Gemeinden und Landkreisen.

Durch die Heraufsetzung der Mindestgröße für Integrierte Gesamtschulen von vier auf fünf Züge (Anzahl der parallelen Klassen pro Schuljahrgang) seit 2008 werden viele kommunale Schulträger daran gehindert, ein vollständiges wohnortnahes Schulangebot vorzuhalten.

Die bestehenden vierzügigen Gesamtschulen leisten gute Arbeit. Viele sind mit Schulpreisen ausgezeichnet worden.

Kleinere Gesamtschulen ermöglichen es den Gemeinden, vorhandene Schulgebäude zu nutzen und damit Kosten zu sparen.

Volle Halbtagsschulen müssen erhalten bleiben,
denn:

Die Vollen Halbtagsschulen (Grundschulen und Förderschulen) haben eine bessere Lehrerausstattung als die übrigen Schulen.

Diese Ausstattung muss erhalten bleiben, damit sich die Vollen Halbtagsschulen als „Pilotschulen“ für eine künftige Gestaltung aller Grund- und Förderschulen weiter entwickeln können.

Der Fortbestand der Vollen Halbtagsschulen ist von der CDU versprochen worden. Wahlversprechen müssen eingehalten werden.

Die Abschaffung der Vollen Halbtagsschulen am Ende dieses Schuljahres dient nur dem Zweck, Lehrerstunden zur Stabilisierung der Unterrichtsversorgung an anderen Schulen zu gewinnen. Richtig ist: Gute Schulen müssen erhalten bleiben, andere Schulen müssen besser ausgestattet werden.

Alle Kinder und Jugendliche unseres Landes haben das Recht auf eine bestmögliche schulische Ausbildung, denn sie ist das Fundament einer stabilen und zukunftsfähigen Gesellschaft.

Fragen zum Inhalt des Volksbegehrens

Warum das Abitur nach 13 Jahren für Gymnasien und Gesamtschulen?

Alle Schülerinnen und Schüler auf Gymnasien und Gesamtschulen sollen auf dem Weg zum Abitur wieder mehr Zeit bekommen. Zeit zum Lernen, aber auch, um ihre Neigungen zu entdecken und soziales Engagement in Vereinen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen zu entwickeln. Es geht schließlich nicht nur um fachliche Qualifikation, sondern auch um die Entwicklung persönlicher Stärken und Fähigkeiten. Gesellschaft und Wirtschaft brauchen verantwortungsbewusste junge Menschen mit sozialer Kompetenz, die künftig mit Weitblick Entscheidungen für sich und Andere treffen können. Ein Schuljahr länger bis zum Abitur schafft ein Jahr mehr Zeit zur fachlichen und auch persönlichen Entwicklung. Außerdem: 33 bzw. 34 Stunden Unterricht in der Woche im 9. und 10. Schuljahrgang gehören dann der Vergangenheit an.

Für die Gesamtschulen bedeutet die Beibehaltung des Abiturs nach 13 Jahren, dass deren pädagogische Grundprinzipien – der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstufen und das lange Offenhalten möglicher Bildungsabschlüsse – erhalten bleiben. Die Einführung des Abiturs nach 12 Jahren auch an den Gesamtschulen macht dieses überaus erfolgreiche Konzept unmöglich.

Zusätzlich wird durch die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren auch die gesetzlich zugesicherte Durchlässigkeit zwischen den Schulsystemen wieder hergestellt.

Mein Kind ist besonders leistungsstark …

Wenn ihr Kind besonders leistungsstark ist und Sie gerne eine kürzere Schulzeit zum Abitur für Ihr Kind wünschen, so soll dies selbstverständlich möglich sein. Durch eine untergesetzliche Regelung, zu der die Landesregierung in unserem Volksbegehren ebenfalls aufgefordert wird, soll es allen Schülerinnen und Schülern möglich gemacht werden, auch in kürzerer Zeit zum Abitur zu gelangen. Dies kann entweder individuell oder in besonderen Lerngruppen erfolgen.

Es ist uns wichtig, intelligente Schulstrukturen zu entwickeln, die die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und die Möglichkeit bieten, jedes Kind in seiner Gesamtheit zu sehen und zu fördern.

Sind Abiturienten nach einer 13-jährigen Schulzeit nicht zu alt?

Mit dem Erwerb des Abiturs werden junge Menschen in das Erwachsenenleben entlassen, sie sollen in Studium und Beruf verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen und ihren Beitrag zum Gelingen unserer Gesellschaft leisten. Dies erfordert ein hohes Maß an menschlicher und sozialer Reife. Solche „Kernkompetenzen“ erlernt man jedoch nicht nur in der Schule, sondern vor allem in einem sozialen Umfeld, das jungen Menschen die Möglichkeit bietet, sich selbst kennen zu lernen und zu erproben. Gerade hierfür fehlt den jungen Menschen aber zunehmend die Zeit – das erhöhte Lern- und Unterrichtspensum der verkürzten Schulzeit lässt kaum Raum für außerschulische Aktivitäten. Was nutzt letztlich also dieses „gewonnene“ Jahr, wenn unsere Kinder anschließend nicht so gut gerüstet ins Leben gehen müssen?

Ist das Abitur nach 12 Jahren internationaler Standard, verlieren Niedersachsens Abiturienten nicht den Anschluss?

Gerade wenn man internationale Standards zu Grunde legt, sollte man auch berücksichtigen, dass die Schulstrukturen anderer Länder ganz anders aufgebaut sind als in Deutschland. Dies beginnt mit der vorschulischen Ausbildung in Kindergärten und setzt sich fort in deutlich längerem gemeinsamen Unterricht aller Schüler, der Klassengröße und der geregelten Betreuung und Förderung in Ganztagsschulen. Internationalen Standard bei der Dauer der Schulzeit zu behaupten, aber im übrigen Schulsystem weit hinter internationalen Standards zu bleiben, ist einseitig.

Im nationalen und internationalen Vergleich kommt es zudem auf die Qualität des Abschlusses an. Über Jahrzehnte ist in der Bundesrepublik das Abitur nach 13 Jahren abgelegt worden; unsere Hochschulabsolventen, aber auch Facharbeiter und Handwerker hatten weltweit einen sehr guten Ruf. Made in Germany war in der Folge ein Qualitätssymbol auf der ganzen Welt und niemand hat nach dem Alter unserer Absolventen gefragt.

Warum sollen Neugründungen von Gesamtschulen erleichtert werden?

Für viele Eltern ist die Gesamtschule eine gewollte Alternative zum dreigliedrigen Schulsystem für ihre Kinder, dies zeigen Elternbefragungen in vielen Gemeinden und Landkreisen. Doch gerade in ländlichen Gebieten gibt es nur einige wenige Gesamtschulen, die bei weitem nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen können, die sich um einen Platz bewerben. Trotzdem wird die Neugründung von Gesamtschulen weiterhin gesetzlich erschwert, indem jede neue Gesamtschule mindestens fünf Parallelklassen pro Jahrgang einrichten muss. In Gebieten mit nicht so hohen Schülerzahlen ist dies eine Forderung, die oft nicht erfüllt werden kann. Der Rückgang der Schülerzahl und das veränderte Wahlverhalten vieler Eltern macht eine Neuordnung der bisherigen Schullandschaft unumgänglich. Deshalb muss es künftig wieder möglich sein, Gesamtschulen mit vier, in Ausnahmefällen auch mit drei Parallelklassen einzurichten. Die Gemeinden und Kreise können so auch vorhandene Schulgebäude nutzen und damit Kosten sparen.

Was sind Volle Halbtagsschulen?

Volle Halbtagsschulen (VHS) sind in Niedersachsen vor rund 20 Jahren zunächst als Schulversuch eingerichtet und später im Schulgesetz verankert worden mit dem Ziel, eine verlässliche Unterrichtszeit (ca. 8:00-12:30 Uhr) mit Lehrkräften zu garantieren. Die Vollen Halbtagsschulen verfügen deshalb über zusätzliche Stunden für Lehrkräfte.

Diese Stunden werden für Integration, Inklusion, zusätzliche Förderung schwächerer, aber auch besonders leistungsstarker Schüler eingesetzt. Es gibt zudem an den Schulen unterschiedliche zusätzliche Angebote durch die Lehrkräfte, ohne dadurch Pflichtstunden opfern zu müssen (Schulwald, Sport, Musik, Fremdsprachen…). Das ermöglicht es den Lehrerinnen und Lehrern, positive Beziehungen zu den Kindern in Bereichen aufzubauen, die nicht unmittelbar mit der Vermittlung von Lerninhalten verbunden sind.

Ursprünglich sollten alle Grundschulen (und die Primarbereiche der Förderschulen) in Niedersachsen diese verbesserte Lehrerversorgung erhalten. Bis zum Schuljahr 1998/9 stieg die Zahl der Vollen Halbtagsschulen auf 271. Zum weiteren Ausbau ist es dann aus Kostengründen nicht mehr gekommen. Den bestehenden VHS, etwa 7 % aller Grundschulen, wurde im Jahre 2003 der Fortbestand gesetzlich verbrieft. Das soll nun aber nicht mehr gelten. Damit Lehrerstellen zur Stabilisierung der Unterrichtsversorgung an anderen Schulformen gewonnen werden, müssen die VHS am Ende dieses Schuljahres ihre Arbeit einstellen.

Die gute Qualität der Vollen Halbtagsschulen ist inzwischen wissenschaftlich belegt. In einer umfangreichen Studie des Instituts für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund von Prof. Dr. Holtappels und Prof. Dr. Bos wurden im Zeitraum vom 01.01.2001 – 01.02.2004 Leistungen von Schülerinnen und Schülern an Vollen Halbtagsschulen mit anderen Schülergruppen verglichen. Das Ergebnis:

„In den Testleistungen (IGLU-Gesamttest) schneiden die Schüler/innen der Vollen Halbtagsgrundschule im Leseverständnis und im Sachunterricht signifikant besser ab“

„Die differenziertere Betrachtung der Leistungsdaten zeigt, dass die VHS-Schüler/innen sich sowohl in den leistungsstärkeren als auch in den leistungsschwächeren Bereichen des Leistungsspektrums jeweils auf einem höheren Leistungsniveau befinden. Zudem zeigt sich in der VHS eine geringere Leistungsstreuung im Leseverständnis. In Mathematik bestehen geringe Unterschiede im Leistungsniveau und in der Leistungsstreuung. In den Leistungsdaten des Sachunterrichts schneiden VHS-Schüler/innen insgesamt sowie in allen Leistungsbereichen auf einem höheren Niveau ab.“

Volle Halbtagsschulen haben mehr Lehrerwochenstunden – ist das ungerecht?

Unser Ziel muss eine positive Weiterentwicklung der Schulen sein, nicht das Kürzen auf das finanziell günstigste Niveau. Die Vollen Halbtagsschulen haben sich nicht nur bewährt, sie dienen auch als Vorbild für andere Schulen.

Auch die Regierungsparteien haben noch in ihrer Oppositionszeit immer wieder die Vollen Halbtagsschulen zum Vorbild erklärt und ihren Bestand zugesichert. Jetzt hält sich die Landesregierung nicht an die Versprechen, die ihre Mitglieder als Wahlkämpfer verbreitet haben.

Mein Kind geht auf eine Realschule; was bring mir das Volksbegehren?

Realschüler werden seit der Einführung des Abiturs nach acht Jahren an Gymnasien erheblich benachteiligt, denn die Durchlässigkeit zwischen Realschulen und Gymnasien hat sich deutlich verändert: während an den Gymnasien zunehmend „abgeschult“ wird, Schülerinnen und Schüler also an die Realschulen abgedrängt werden, haben umgekehrt immer weniger Schülerinnen und Schüler die Chance, während der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) von einer Realschule auf ein Gymnasium zu wechseln. Anhand der vom Kultusministerium veröffentlichten Zahlen lässt sich das konkret nachvollziehen:

Schulformwechsler 2005 bis 2008 in den Jahrgängen 5 bis 10 insgesamt:

Schülerinnen und Schüler, die vom Gymnasium zur Realschule gewechselt sind:

Schuljahr 2005/06: 3.015 Schüler (1,7 %)

Schuljahr 2006/07: 3.554 Schüler (2,0 %)

Schuljahr 2007/08: 3.809 Schüler (2,2 %)

Schuljahr 2008/09: 4.329 Schüler (2,5%)

Schülerinnen und Schüler, die von der Realschule zum Gymnasium gewechselt sind:

Schuljahr 2005/06: 636 Schüler (0,4 %)

Schuljahr 2006/07: 492 Schüler (0,3 %)

Schuljahr 2007/08: 421 Schüler (0,2 %)

Schuljahr 2008/09: 399 Schüler (0,2%)

In den jeweiligen 7. Jahrgängen wird diese Entwicklung besonders deutlich:

Schülerinnen und Schüler, die vom Gymnasium zur Realschule gewechselt sind:

Schuljahr 2005/06: 643 Schüler (2,2 %)

Schuljahr 2006/07: 900 Schüler (3,1 %)

Schuljahr 2007/08: 920 Schüler (3,2 %)

Schuljahr 2008/09: 1020 Schüler (3,5%)

Schülerinnen und Schüler, die von der Realschule zum Gymnasium gewechselt sind:

Schuljahr 2005/06: 137 Schüler (0,5 %)

Schuljahr 2006/07: 122 Schüler (0,4 %)

Schuljahr 2007/08: 92 Schüler (0,3 %)

Schuljahr 2008/09: 76 Schüler (0,2%)

Die Zahlen belegen: Seit Einführung des Abiturs nach acht Jahren an den Gymnasien ist die Zahl der „Aufsteiger“ von der Realschule in den 7. Jahrgängen “ innerhalb von vier Jahren absolut um rund 45 Prozent zurückgegangen (76 statt vorher 137), relativ aber sogar um mehr als die Hälfte (0,2 % eines siebten Jahrganges zu vorher 0,5 %). Die Zahl der „Absteiger“ von einem Gymnasium zu einer Realschule ist im selben Zeitraum jedoch deutlich gestiegen.

Diese Entwicklung verstößt gegen das im Schulgesetz verankerte „Prinzip der Durchlässigkeit“ zwischen den Schulformen (§ 59 Abs. 1 Satz 3 NSchG). Deshalb profitieren gerade auch Realschüler von der Rückkehr zur neunjährigen Schulzeit bis zum Abitur an Gymnasien und Gesamtschulen.

Wichtige Fristen und Regeln für das Volksbegehren

Offizieller Start am 2.12.2009

Das Volksbegehren ist mit der Bestätigung des Landeswahlleiters am 2.12.2009 offiziell gestartet.
Unterschriften, die in der Zeit vom 13.11. (inoffizieller Start) und dem 2.12. gesammelt worden sind, sind jedoch ebenfalls schon gültig.

Innerhalb von sechs Monaten 25.000 gültige Unterschriften notwendig

Nach sechs Monaten muss die Zulässigkeit des Volksbegehrens beantragt werden.
Dazu müssen bei den niedersäschsischen Gemeinden bis zum 2.6.2010 mindestens 25.000 gültige Unterschriften eingegangen sein.

Landesregierung muss Zulässigkeit feststellen

Auf Antrag der Initiatoren muss die Landesregierung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entscheiden.
Da nicht bekannt ist, wie viel Zeit die Landesregierung dazu benötigt, kann über den Beginn der zweiten Frist noch nichts Verbindliches ausgesagt werden.
Kompliziert wird es dann, wenn die Landesregierung die Feststellung der Zulässigkeit verweigert und die Initiatoren des Volksbegehrens gegen diese Entscheidung den Niedersächsischen Staatsgerichtshof anrufen.

Innerhalb weiterer sechs Monate müssen 608.731 Bürger das Volksbegehren unterzeichnen

Mit einer postitiven Entscheidung der Landesregierung beginnt eine zweite Sechs-Monats-Frist, innerhalb der für ein erfolgreiches Volksbegehren mindestens 10% der wahlberechtigten Bürger des Landes Niedersachsen (das sind laut offizieller Auskunft 608.731 Personen) unterzeichen müssen.
Die bereits im ersten halben Jahr gesammelten Unterschriften zählen dabei mit, es muss also keiner ein zweites Mal unterschreiben.

Falls die Landesregierung schnell entscheidet, können also mindestens bis Ende November 2010 Unterschriften gesammelt und bei den zuständigen Gemeinden eingereicht werden.
Im Falle einer verzögerten Entscheidung würde sich diese Frist noch dementsprechend verlängern.

Obwohl die Laufzeit des Volksbegehrens sehr lang ist, sollten unterschriebene Unterschriftenlisten möglichst zeitnah bei der für die Bestätigung der Unterschriften zuständigen Gemeinde abgegeben werden. Das erleichtert einerseits den dort Tätigen die Arbeit und hilft andererseits den Initiatoren, sich regelmäßig eine Übersicht über den Stand des Verfahrens zu verschaffen.

Hinweise für das Sammeln von Unterschriften

Welche Unterschriften zählen?

Das Niedersächsische Volksabstimmungsgesetz enthält strenge Regeln. Werden sie nicht beachtet, sind die gesammelten Unterschriften ungültig und können nicht zum Erfolg des Volksbegehrens beitragen.

Alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner müssen in Niedersachsen stimmberechtigt sein:
- sie müssen also die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- das 18. Lebensjahr vollendet
- und seit drei Monaten ihre Hauptwohnung in Niedersachsen haben.
Für jede Unterschrift müssen diese Voraussetzungen von der Gemeinde des Hauptwohnsitzes bestätigt werden.

Bitte beachten Sie deshalb:

Nur lesbare und vollständige Eintragungen sind gültig. Bitte unbedingt in Druckbuchstaben schreiben und den Namen wie im Personalausweis angeben. Eintragungen, die einen Vorbehalt beinhalten, sind ungültig.
Es dürfen nur Personen aus derselben Hauptwohnsitzgemeinde auf einer Liste unterschreiben. Eintragungen Ortsfremder sind ungültig (Grund: Die Listen bleiben in der Gemeinde, in der sie eingereicht wurden; die Unterschriften Wohnortfremder werden daher nicht bestätigt und sind für das Volksbegehren verloren). Nehmen Sie deshalb einfach mehrere Listen mit; fragen Sie beim Sammeln von Unterschriften bitte erst nach dem Hauptwohnsitz – lassen Sie Unterstützer aus anderen Gemeinden dann auf einem neuen Bogen unterschreiben.
Die gesammelten Unterschriften müssen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zur Bestätigung des Stimmrechts eingereicht werden, sonst sind sie unwirksam. Jeder oder jede kann Listen bei der Hauptwohnsitzgemeinde einreichen.
Wenn Sie Unterschriften aus anderen Gemeinden gesammelt haben und selbst nicht zum Abgeben kommen, schicken Sie uns bitte die Listen an die Adresse: Volksbegehren für gute Schulen, Berliner Allee 18, 30175 Hannover. Wir reichen die Unterschriften dann gesammelt ein.

Eine Unterschrift aus einer anderen Gemeinde – was tun?

Sie haben die Unterschrift von einer Person gesammelt, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat?

Kein Problem, solange die Unterschrift auf einer eigenen Liste steht. Sie können die Liste persönliche in der Hauptwohnsitz-Gemeinde der Person abgeben oder per Post dorthin übersenden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, senden Sie uns die Liste einfach per Post an

Volksbegehren für gute Schulen
Berliner Allee 18, 30175 Hannover

Wir verschicken die Listen gesammelt an die zuständigen Gemeinden.
Eine Liste der niedersächsischen Städte & Gemeinden finden Sie bei Wikipedia und eine Karte zum durchsuchen auch hier.
Für die Vollständigkeit der Angaben und deren Aktualität sind wir nicht verantwortlich.

Mehrere Unterschriften aus verschiedenen Gemeinden auf einer Liste?

Was können Sie tun, wenn Sie auf Ihrer Liste Unterschriften aus verschiedenen Gemeinden feststellen?

Reichen Sie bitte den Bogen in der Gemeinde ein, in der die meisten Unterzeichner ihren Hauptwohnsitz haben, und schreiben Sie den Unterzeichner(innen) in den übrigen Gemeinden einen freundlichen Brief, in dem Sie auf das Problem des Hauptwohnsitzes hinweisen, einen neuen Unterschriftenbogen sowie das Hinweisblatt für die Sammler beilegen und bitten, den neuen Bogen ausgefüllt in der dortigen Gemeinde abzugeben.

Kann ich mir den Bogen zum Sammeln auch selbst ausdrucken / kopieren?

Ja, Sie ersparen uns damit viel Arbeit und Kosten. Auch die Vorlagen für Plakate, Flyer, Hinweise zur Unterstützung des Volksbegehrens sowie für die Sammler können von dieser Internetseite heruntergeladen und unmittelbar zum eigenen Druck genutzt werden.

Bitte beachten Sei beim Ausdruck der Unterschriftenbögen:

Nur Unterschriften auf dem vom Landeswahlleiter anerkannten Formular sind gültig. Sie können das Formular auf der folgenden Seite herunter laden. Bitte beachten Sie dabei:

Wenn Sie nur Ihre eigene und eine zweite Unterschrift bei der Gemeinde einreichen wollen, genügt der Ausdruck der Vorderseite. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Drucker den Bogen bis zum Randbereich vollständig ausdruckt und das der Inhalt vollständig und gut zu lesen ist.
Werden Vorder- und Rückseite ausgedruckt, muss beides auf einem Blatt und in der richtigen Orientierung (beide Oberseiten an der gleichen Blattkante) erfolgen; andernfalls sind die Unterschriften auf der Rückseite ungültig. Unterschriften auf zusammengehefteten Seiten sind ungültig.

Schadet es, wenn eine Person mehrfach unterschreibt?

Nein! Mehrfach abgegebene Unterschriften führen nach dem Volksabstimmungsgesetz nicht zur Ungültigkeit der Stimme, sondern zählen nur einfach.

Lichterdemo für bessere Bildung// 18.11.// 18:15Uhr// Neues Rathaus!!

Liebe SchülerInnen, Studierende und Auszubildende, liebe ProfessoreInnen und LehrerInnen, liebe KindergärtnerInnen, Kinder und Eltern, liebe Menschen!

Unser Bildungssystem nimmt momentan merkwürdige Formen an:

- Konkurrenzkampf
- Leistungsdruck
- überfüllte Klassen und Hörsäle
- Lehrkräftemangel
- kostenpflichtige Kindergärten und Horts
- Turbo-Abitur
- Profiloberstufe
- hohe Kostenbeteiligung in Schulen
- Mangel an Ausbildungsplätzen
- Studiengebühren
- überladene Bachelor-Studienplätze
- künstliche Begrenzung der Master-Studienplätze
- Entdemokratisierun der Schulen und Hochschulen
- …

ES IST ZEIT, LICHT IN UNSERE BILDUNG ZU BRINGEN.
Nehmen wir unsere Zukunft selber in die Hand!

Mittwoch 18.11.
Lichterdemo für bessere Bildung
Start 18:15 Uhr Neues Rathaus

Bitte bringt Lichter, Lampen, Laternen oder Ähnliches mit!

KOLLEKTIVER ZUSAMMENBRUCH GEGEN LEISTUNGSDRUCK

Für heute organisierten Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Kooperation mit dem SchülerInnenbündnis Göttingen eine kreative Protestaktion mit den unveränderten Forderungen des diesjährigen „Bildungstreikes“. In der ersten großen
Pause versammelten sich rund hundert Lernwillige zu einem „kollektiven Zusammenbruch gegen Leistungsdruck“. In einer kurzen Rede wurden die Aspekte * Einführung des Turboabiturs an Gesamtschulen, * die Profiloberstufe und * das dreigliedrige Schulsystem
angesprochen, welche konsequent ausgebuht wurden. Dies untermalten die „Bildungsopfer“ durch gleichzeitiges vorspielen eines Ohnmachtsanfalles.
In Tatortmanier wurden die Bildungsopfer mit Kreppband umrandet.
Trotzdem mussten sich alle Schülerinnen und Schüler wieder zum Unterricht aufstehen – sich erholen – um z.B. die nächste Klausur zu schreiben.
Letzten Donnerstag rief das SchülerInnenbündnis an der IGS auf dem Treuenhagen unter dem Motto „für Schlaf bleibt keine Zeit“ ein kurzes Nickerchen aus. Etwa hundert Schülerinnen und Schüler brachten in der Pause Kissen und Decken zum Schlafen mit, um zu zeigen wie sehr ausgeplant die Schulzeit ist.

Auf beiden Veranstaltungen wurde der Bezug auf die „Global week of action“ hingewiesen. Am Dienstag den 17.11. ist
„international student’s day“, für den weltweit viele Bildungsstreik-aktionen geplant sind.

Über 100 SchülerInnen schlafen gegen miserable Bildungspolitik der Regierung an!

PM:Unter dem Motto „SCHLAFEN GEGEN LEISTUNGSDRUCK“ versammelten sich heute (5.11.) über 100 Schüler und Schülerinnen der Georg – Christoph – Lichtenberg – Gesamtschule um 11 Uhr im Eingangsbereich der Schule. Mit Kissen, Schlafsäcken und Decken ausgerüstet nutzte die bunte Schüler*innenmasse die zweite große Pause für ein kurzes Nickerchen. Anschließend ließen sie ihre Forderungen nach mehr Zeit für Bildung und der Rücknahme der Schulzeitverkürzung lautstark durch das gesamte Schulgebäude erschallen.

Ziel der Aktion, war es auf die steigende Leistungsbelastung der SchülerInnen aufmerksam zu machen. „Die Lernbelastung besonders in der Oberstufe ist enorm. Wir haben nicht, wie die Jahrgänge vor uns, durchschnittlich 26 Wochenstunden sondern bis zu 38.“ erklärten die SchülerInnen zu den Beweggründen der Aktion. „Auch für die SchülerInnen der Sekundarstufe I verschlechtert sich die Lage. Durch die Schulzeitverkürzung müssen wir immer mehr und immer schneller lernen. Und das ausgerechnet während einer Phase in der junge Menschen mit ganz anderen Dingen als Schule beschäftigt sind.“, sagten sie weiter.

Die SchülerInnen beklagten außerdem, dass durch die große Fülle an Unterrichtsstoff selten Zeit für die Vertiefung der Inhalte bleibe. Als weiteren Kritikpunkt beschrieben die SchülerInnen mangelnde Zeit für Freizeitgestaltung. „Neben der Schule ist kaum Zeit für Freizeitaktivitäten wie Musik, Sport oder Kunst.“

Als Ausschlag gebend für die hohe Belastung gaben die SchülerInnen außerdem die Profiloberstufe und das Zentralabitur an.



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